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Informationen zum Dokument  BGE 129 II 82  Materielle Begründung

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6. Zitiert in Literatur:

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7. Markierte Gliederung:

Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
Erwägung 2
2.1 Gemäss Art. 14 Abs. 2 lit. c SVG darf der Führeraus ...
2.2 Der Sicherungsentzug wegen Trunksucht oder anderer Suchtkrank ...
Erwägung 3
3.1 Die Vorinstanz gelangt gestützt auf das Gutachten der ka ...
3.2 Das Gutachten der Kantonalen Psychiatrischen Klinik Beverin v ...
3.3 Der Beschwerdeführer wendet hiegegen ein, seine Leberwer ...
Erwägung 4
4.1 Der Sicherungsentzug gemäss Art. 14 Abs. 2 lit. c i.V.m. ...
4.2 Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichts ist bei ei ...
4.3 Bei der Frage, von welchem Blutalkoholgehalt im Verfahren des ...
Erwägung 5
5.1 Die Blutalkoholbestimmung des Instituts für Rechtsmedizi ...
5.2 Aufgrund der Anzeichen, namentlich des ärztlichen Unters ...
6. Zu prüfen ist im Folgenden, ob die Vorinstanz die Fahreig ...
6.1 Das Gutachten begründet die Annahme eines verkehrsmedizi ...
Erwägung 6.2
6.2.1 Die Abklärung eines gesundheitsschädlichen Alkoho ...
6.2.2 Nach dem Gutachten liegen beim Beschwerdeführer die ga ...

Bearbeitung, zuletzt am 03.05.2024, durch:
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