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Informationen zum Dokument  BGE 128 II 259 - Basler DNA - Profil   Materielle Begründung

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7. Markierte Gliederung:

Regeste
Sachverhalt
A.
B.
C.
Auszug aus den Erwägungen:
Erwägung 1
1. ...
1.1  Der Beschwerdeführer hat staatsrechtliche Beschwer ...
1.2  Die Verwaltungsgerichtsbeschwerde ist - unter Vorbehalt ...
1.3  Gemäss Art. 100 Abs. 1 lit. f OG ist die Verwaltun ...
1.4  Angefochten sind Massnahmen, die im Rahmen eines er&oum ...
1.5  Nach dem Gesagten ist die staatsrechtliche Beschwerde v ...
Erwägung 2
2. ...
2.1  Vor der materiellen Behandlung der Verwaltungsgerichtsb ...
2.2  Die DNA (Desoxyribonucleic Acid) ist der chemische Stof ...
2.3  Der vom Bundesrat mit der EDNA-Verordnung auf den 1. Ju ...
2.4  Die EDNA-Verordnung des Bundesrates, die für den b ...
Erwägung 3
3. ...
3.1  Der Beschwerdeführer erachtet die Abnahme des WSA  ...
3.2  Die neue Bundesverfassung gewährleistet einzelne G ...
3.3  Einschränkungen der genannten Grundrechte sind zul ...
3.4  Die kantonalen Behörden stützten die Entnahme ...
3.4.1  Der Beschwerdeführer bringt vor, bei der umstrit ...
3.4.2  Der Beschwerdeführer macht ferner geltend, die E ...
3.4.3  Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass sowohl ...
3.5  Die Aufklärung geschehener und die Verhinderung zu ...
3.6  Der Beschwerdeführer erachtet die Massnahme als un ...
3.7  Die Erstellung, Speicherung und (künftige) Verwend ...
3.8  Zusammenfassend ist festzuhalten, dass die Abnahme des  ...
Erwägung 4
4.  Der Beschwerdeführer beantragt, die Staatsanwaltsch ...
Erwägung 5
5.  Der Beschwerdeführer rügt ferner, der WSA sei  ...
Erwägung 6
6.  Nach dem Gesagten verletzt der angefochtene Entscheid in ...

Bearbeitung, zuletzt am 20.04.2024, durch: Sabiha Akagündüz
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