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Informationen zum Dokument  BGE 127 II 91 - "Kuh-Lovely-Werbung"  Materielle Begründung

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5. Besprechungen:

6. Zitiert in Literatur:

    [nicht verfügbar]
7. Markierte Gliederung:

Regeste
Sachverhalt
Auszug aus den Erwägungen:
Erwägung 1
1.- Gegen die auf der eidgenössischen Lebensmittelgesetzgebu ...
Erwägung 2
2.- Das Kantonale Laboratorium und die Gesundheits- und Fürs ...
Erwägung 3
3.- Die Ausführungen des Verwaltungsgerichts verkennen das V ...
a) aa) Art. 19 LMV will zum Schutz der Konsumenten tatsachenwidri ...
bb) Die Problematik der Abgrenzung von Lebens- und Heilmitteln bi ...
cc) Entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichts geht es vorli ...
b) aa) Bei der Frage, ob sich der Bundesrat mit Art. 19 Abs. 1 li ...
bb) Vor diesem Hintergrund bestätigt die Regelung in der "Ri ...
Erwägung 4
4.- Der Beschwerdegegner macht für den Fall, dass Art. 19 Ab ...
a) Seine Einwände überzeugen nicht: Zwar kann auch eine ...
b) Dem Beschwerdegegner wird zudem nicht jegliche gesundheitsbezo ...
c) aa) Bei dieser Auslegung von Art. 19 Abs. 1 lit. c LMV werden  ...
bb) Das Gleiche gilt für die besondere Zweckbestimmung oder  ...

Bearbeitung, zuletzt am 28.04.2024, durch: Sabiha Akagündüz, A. Tschentscher
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