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Informationen zum Dokument  BGE 126 II 300 - Liestaler Banntag   Materielle Begründung

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Regeste
Sachverhalt
Auszug aus den Erwägungen:
Erwägung 1
1.- a) Die Verwaltungsgerichtsbeschwerde ist zulässig gegen Verfü ...
b) Das Verwaltungsgericht hat die Weisungen nach dem eidgenössisc ...
c) Die Beschwerdeführerin ist als Einwohnerin von Liestal durch d ...
Erwägung 2
2.- a) Die Beschwerdeführerin stellt den Antrag, das Urteil des V ...
b) Die Beschwerdeführerin beantragt neben der Aufhebung der stadt ...
c) Wer ein schutzwürdiges rechtliches oder tatsächliches Interess ...
d) Aus der Beschwerde an das Bundesgericht wie auch aus den Recht ...
Erwägung 3
3.- Die Beschwerdeführerin rügt verschiedentlich eine unrichtige  ...
a) Nachdem als Vorinstanz eine richterliche Behörde entschieden h ...
b) Das Verwaltungsgericht hat im angefochtenen Entscheid die Dars ...
c) Unbegründet ist auch die Rüge, es hätten weitere Akten der kan ...
d) Die Beschwerdeführerin rügt die Feststellung der Vorinstanz al ...
Erwägung 4
4.- Zu prüfen ist die Vereinbarkeit des Banntagsschiessens mit de ...
a) Nach Ansicht des Verwaltungsgerichts sind die in Art. 11 Abs.  ...
b) Die Einschränkung von Lärmemissionen erfolgt durch Massnahmen, ...
d) Der angefochtene Entscheid ist anhand dieser Grundsätze zu beu ...
e) Die Beschwerdeführerin räumt ein, dass ein Anlass von 1 1/2 St ...
Erwägung 5
5.- Die Beschwerdeführerin rügt eine Verletzung des Grundrechts a ...
a) Nach neuerer Auffassung haben Grundrechte nicht nur eine abweh ...
c) Die Frage nach der Tragweite der grundrechtlichen Schutzpflich ...

Bearbeitung, zuletzt am 20.04.2024, durch: DFR-Server
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