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Informationen zum Dokument  BGE 125 II 530 - Zürcher Kindergärtnerinnen  Materielle Begründung

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Regeste
Sachverhalt
Auszug aus den Erwägungen:
Erwägung 2
2.- a) Nach Art. 4 Abs. 2 Satz 3 BV und Art. 3 GlG haben Arbeitne ...
b) Die Beschwerdeführenden haben in ihrer Klage an das Verwaltung ...
Erwägung 3
3.- a) Gemäss Art. 29 der städtischen Verordnung vom 15. November ...
Erwägung 4
4.- a) In erster Linie umstritten ist die Berücksichtigung der Ar ...
b) Die Berücksichtigung der Arbeitszeit wirft sowohl Tatfragen al ...
c) Das Lohngleichheitsgebot schliesst grundsätzlich nicht aus, da ...
d) Die Beschwerdeführenden bringen vor, ausser bei Kindergärtneri ...
e) Selbst wenn im Umstand, dass bei typischen Frauenlehrberufen e ...
f) Die Beschwerdeführenden beanstanden das konkrete Vorgehen der  ...
g) Das Verwaltungsgericht ist gestützt auf die IAP-Studie davon a ...
h) Eventualiter bringen die Beschwerdeführenden vor, wenn die Arb ...
i) Die Beschwerdeführenden bringen eventualiter vor, ihre Arbeits ...
k) Gesamthaft erweist es sich somit als nicht diskriminierend, da ...
Erwägung 5
5.- a) Bezüglich der qualitativen Arbeitsbewertung anerkennen die ...
b) Den zuständigen Behörden kommt bei der Ausgestaltung eines Bes ...
c) Die Arbeitsgruppe VFA hatte beim Kriterium 1 (Ausbildung und E ...
d) Beim Kriterium K4 (Psychische Belastung) schlug der gerichtlic ...
e) Gesamthaft ist somit die vom Verwaltungsgericht zu Grunde gele ...
Erwägung 6
6.- Die Beschwerdeführenden beanstanden, dass das Verwaltungsgeri ...

Bearbeitung, zuletzt am 28.03.2024, durch: DFR-Server
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