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Informationen zum Dokument  BGE 125 II 293  Materielle Begründung

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7. Markierte Gliederung:

Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
1. a) Das Bundesgericht prüft die Zulässigkeit der bei  ...
2. Gemäss Art. 57 Abs. 1 FMG trifft die Kommunikationskommis ...
3. a) Fraglich ist zunächst, ob der Ausschluss von Art. 99 A ...
4. a) Entscheidender Gesichtspunkt für die Zulässigkeit ...
5. a) Es bleibt zu prüfen, ob unmittelbar gestützt auf  ...
6. d) Keine Parteientschädigung ist der Kommunikationskommis ...

Bearbeitung, zuletzt am 29.03.2024, durch:
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