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Informationen zum Dokument  BGE 122 II 193 - Vollständiger Fürsorgeleistungsentzug  Materielle Begründung

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Regeste
Sachverhalt
Auszug aus den Erwägungen:
Erwägung 1
1.- a) Die Verwaltungsgerichtsbeschwerde ist zulässig gegen Verfü ...
b) Gemäss Art. 46 Abs. 2 AsylG richtet sich die Beschwerde gegen  ...
c) Auf die frist- und formgerecht eingereichte Verwaltungsgericht ...
Erwägung 2
2.- Der Beschwerdeführer bestreitet die Zulässigkeit eines gänzli ...
a) Aus Art. 23 des Abkommens vom 28. Juli 1951 über die Rechtsste ...
b) Gemäss Art. 20a Abs. 1 AsylG erhält der Asylgesuchsteller, der ...
c) Ist ein verfassungsmässiges Recht auf Existenzsicherung anerka ...
Erwägung 3
3.- a) Der Entzug von Fürsorgeleistungen muss verhältnismässig se ...
b) Die Prüfung der Verhältnismässigkeit verlangt eine Gesamtwürdi ...
c) Gesamthaft ergibt sich, dass der unbefristete Entzug sämtliche ...

Bearbeitung, zuletzt am 15.10.2024, durch: DFR-Server
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