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Informationen zum Dokument  BGE 120 II 276  Materielle Begründung

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5. Besprechungen:

6. Zitiert in Literatur:

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7. Markierte Gliederung:

Regeste
Sachverhalt
aus folgenden Erwägungen:
1. Gemäss Art. 30 Abs. 1 ZGB kann die Regierung des Wohnsitz ...
2. a) Der Regierungsrat ist davon ausgegangen, dass im Zeitpunkt  ...
3. a) Wie der Regierungsrat zutreffend bemerkt, lässt sich e ...
4. Nach den Ausführungen des Regierungsrates hat der Berufun ...
5. Die beantragte Namensänderung ist nach dem Gesagten schon ...

Bearbeitung, zuletzt am 19.04.2024, durch:
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