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Informationen zum Dokument  BGE 117 II 151  Materielle Begründung

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Regeste
Sachverhalt
Das Bundesgericht zieht in Erwägung:
1. Das Grundbuch ist öffentlich (Art. 970 Abs. 1 ZGB). Gem&a ...
2. a) Das Verwaltungsgericht erklärt im angefochtenen Urteil ...
3. a) Soweit ersichtlich hat sich das Bundesgericht erstmals konk ...
4. Von den neun Grundbuch-Belegen, die der Beschwerdeführer  ...

Bearbeitung, zuletzt am 29.04.2024, durch:
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