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Informationen zum Dokument  BGE 115 II 62  Materielle Begründung

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Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
1. Die Vorinstanz bezeichnet das Rechtsgeschäft der Parteien ...
2. (Auslegung des Vertrages nach dem Vertrauensgrundsatz: Die Bek ...
3. Gemäss Art. 398 Abs. 2 OR haftet der Beauftragte dem Auft ...

Bearbeitung, zuletzt am 02.05.2024, durch:
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