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Informationen zum Dokument  BGE 113 II 246 - Skipiste I  Materielle Begründung

1. Bearbeitung

2. Abruf & Rang

3. Zitiert durch:

4. Zitiert selbst:

    BGE 92 II 15 - Nervensanatorium

5. Besprechungen:

6. Zitiert in Literatur:

    [nicht verfügbar]
7. Markierte Gliederung:

Regeste
Regeste
Sachverhalt
A.
B.
C.
Auszug aus den Erwägungen:
Erwägung 3
3.- Bergbahnunternehmungen, die wie die Beklagte Skipisten anlege ...
Erwägung 4
4.- Der Kläger erwarb von der Beklagten ein Wochenabonnement, das ...
Erwägung 5
5.- In der Lehre sind die Auffassungen geteilt. KLEPPE (Die Haftu ...
Erwägung 6
6.- Im vorliegenden Fall geht es ausschliesslich um die Pistensic ...
a) In solchen Skigebieten besteht offensichtlich ein enger Zusamm ...
b) Daraus ergibt sich ohne weiteres, dass in der Regel die Bahnun ...
c) Nach dem Vertrauensgrundsatz darf der Benützer einer derartige ...
Erwägung 7
7.- Unerheblich ist demgegenüber, dass nicht alle Bahnbenützer mi ...
Erwägung 8
8.- Das Kantonsgericht stellt sich auf den Standpunkt, für eidgen ...
Erwägung 9
9.- Nach Auffassung der Beklagten steht der Annahme einer vertrag ...
Erwägung 10

Bearbeitung, zuletzt am 26.04.2024, durch: DFR-Server
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