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Informationen zum Dokument  BGE 113 II 168  Materielle Begründung

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Regeste
Sachverhalt
Erwägungen:
1. Das Obergericht nimmt an, der streitige Mietvertrag unterstehe ...
2. Das Obergericht misst der rechtlich umstrittenen Unterscheidun ...
3. Der Vertrag sieht weder einen Eigentumsübergang nach Vert ...
4. Die Besonderheit des vorliegenden Mietvertrags liegt darin, da ...
5. Die Berufung erweist sich demnach in der Hauptsache als unbegr ...

Bearbeitung, zuletzt am 27.04.2024, durch:
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