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Informationen zum Dokument  BGE 112 II 362  Materielle Begründung

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7. Markierte Gliederung:

Regeste
Sachverhalt
Das Bundesgericht zieht in Erwägung:
1. Das Obergericht hat die Klage mit der Begründung abgewies ...
2. Der Beklagte hat das Zeichen "SECCOLINO" nicht als Marke eintr ...
3. Lässt sich die Verwendung des Ausdrucks "SECCOLINO" f&uum ...

Bearbeitung, zuletzt am 02.05.2024, durch:
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