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Informationen zum Dokument  BGE 112 II 131  Materielle Begründung

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Regeste
Sachverhalt
Das Bundesgericht zieht in Erwägung:
1. Die sachliche Zuständigkeit des Bundesgerichts ist unbest ...
2. Nach Art. 47 OR, der gemäss Art. 27 Abs. 1 MO bei der Fes ...
3. Aus der neuesten Rechtsprechung sind vorweg zwei Fälle vo ...
4. Der vorliegende Fall ist wegen der Art der Verletzungen und de ...

Bearbeitung, zuletzt am 02.05.2024, durch:
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