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Informationen zum Dokument  BGE 109 II 256  Materielle Begründung

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Regeste
Sachverhalt
Das Bundesgericht zieht in Erwägung:
1. Zwischen den Benelux-Staaten und der Schweiz gelten das Madrid ...
2. Als Gemeingut gelten Zeichen, die nicht unterscheidungskrä ...
3. Nach der Rechtsprechung gelten Hinweise auf Eigenschaften oder ...
4. Die Marke "OKT" richtet sich unbestrittenermassen in erster Li ...

Bearbeitung, zuletzt am 29.03.2024, durch:
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