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Informationen zum Dokument  BGE 109 II 177  Materielle Begründung

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Regeste
Sachverhalt
Das Bundesgericht zieht in Erwägung:
1. Gemäss Art. 30 Abs. 1 ZGB kann die Regierung des Wohnsitz ...
2. Der bundesrätliche Gesetzesentwurf vom 5. Juni 1974 betre ...
3. Dass die Einheit zwischen dem Namen eines ehelichen Kindes ges ...
4. Der Berufungskläger lebt seit einigen Jahren zusammen mit ...

Bearbeitung, zuletzt am 28.04.2024, durch:
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