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Informationen zum Dokument  BGE 108 II 535  Materielle Begründung

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Regeste
Sachverhalt
Das Bundesgericht zieht in Erwägung:
1. Dass der Beklagte die Erbinnen Dritten gegenüber habe ver ...
2. Das Schicksal der Klage hängt unter anderem davon ab, ob  ...
3. Die Vorinstanz nimmt zwar durchaus an, der Willensvollstrecker ...
4. Im vorliegenden Fall ist der Beklagte insofern richtig vorgega ...
5. In seinem Schreiben vom 14. November 1975 legte der Beklagte d ...
6. Was der Beklagte gegen die Berufung einwendet, ist unbehelflic ...
7. Zusammengefasst ergibt sich, dass dem Beklagten eine Verletzun ...

Bearbeitung, zuletzt am 26.04.2024, durch:
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