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Informationen zum Dokument  BGE 108 II 51  Materielle Begründung

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Regeste
Sachverhalt
Das Bundesgericht zieht in Erwägung:
1. Der Berufungsstreitwert von Fr. 8'000.-- wird zwar von der Hau ...
2. Mit der Hauptklage macht die Klägerin gestützt auf A ...
3. Da auch der Fahrzeugschaden als solcher nicht streitig ist, h& ...
4. Mit seinem Eventualbegehren verlangt der Beklagte die Herabset ...
5. Der Appellationshof anerkennt, dass vorliegend eine Haftung de ...
6. Während der Appellationshof bei der Hauptklage zutreffend ...

Bearbeitung, zuletzt am 26.04.2024, durch:
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