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Informationen zum Dokument  BGE 106 II 103  Materielle Begründung

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7. Markierte Gliederung:

Regeste
Sachverhalt
Das Bundesgericht zieht in Erwägung:
1. Nach den zutreffenden Ausführungen der Vorinstanz und ent ...
2. Nach Art. 43 Abs. 1 ZStV werden Familien- und Vornamen so in d ...
3. Die Beschwerdeführerin gibt ausdrücklich zu, dass de ...
4. Der Eventualantrag auf Eintragung des Familiennamens "Temelkov ...

Bearbeitung, zuletzt am 27.04.2024, durch:
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