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Informationen zum Dokument  BGE 106 II 75  Materielle Begründung

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Regeste
Sachverhalt
Das Bundesgericht zieht in Erwägung:
1. Nach Auffassung des Appellationshofes haftet der Beklagte als  ...
2. Die Auffassung der Vorinstanz, der Beklagte hafte einzig und a ...
3. Der Erstklägerin ist gemäss der bei Ingenieur Hö ...

Bearbeitung, zuletzt am 28.04.2024, durch:
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