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Informationen zum Dokument  BGE 105 II 289  Materielle Begründung

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Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
1. Zur Berufung oder Anschlussberufung sind auch die Nebenparteie ...
2. (Eintreten auf Berufung, da zumindest der Eventualantrag dem E ...
3. Es ist nicht mehr streitig, dass von den beiden namens der Bek ...
4. Unwidersprochen stellt das Handelsgericht fest, dass S. zum Na ...
5. Art. 718 Abs. 3 OR ist Anwendungsfall des in Art. 55 Abs. 2 ZG ...
6. Mit mehr Berechtigung führt die Beklagte den Bundesgerich ...
7. Die Beklagte vermag sich daher ihrer Haftung für das deli ...
8. (Ausführungen darüber, dass die Klägerin kein S ...
9. Damit wird die Beklagte für das Berufungsverfahren kosten ...

Bearbeitung, zuletzt am 30.04.2024, durch:
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