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Informationen zum Dokument  BGE 104 II 124  Materielle Begründung

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Regeste
Sachverhalt
Das Bundesgericht zieht in Erwägung:
1. Streitigkeiten aus unlauterem Wettbewerb unterstehen der Vorsc ...
2. Gemäss Art. 1 UWG gilt jeder Missbrauch des wirtschaftlic ...
3. Das Obergericht ist der Auffassung, bei dem von der Beklagten  ...
4. Als Skifabrikanten stehen die Parteien in einem Wirtschaftszwe ...
5. Die Klägerinnen machen ferner geltend, die streitigen R&a ...
6. Unlauter ist somit im vorliegenden Fall nicht die reklamem&aum ...

Bearbeitung, zuletzt am 26.04.2024, durch:
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