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Informationen zum Dokument  BGE 104 II 68  Materielle Begründung

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Regeste
Sachverhalt
Das Bundesgericht zieht in Erwägung:
1. Nach Art. 506 Abs. 1 ZGB kann ein Erblasser eine mündlich ...
2. Wer mündlich eine letztwillige Verfügung errichten w ...
3. a) Die Vorinstanz würdigte ausführlich die Aussagen  ...

Bearbeitung, zuletzt am 23.04.2024, durch:
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