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Informationen zum Dokument  BGE 100 II 345  Materielle Begründung

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Regeste
Sachverhalt
Das Bundesgericht zieht in Erwägung:
1. Die Klägerin führte bereits im kantonalen Verfahren  ...
2. Die Klägerin macht ferner geltend, nach den Umstände ...
3. Das Gesetz sieht beim Darlehen kein Rücktrittsrecht des D ...
4. Die Fälligkeit des Darlehens ergibt sich nach der Auffass ...

Bearbeitung, zuletzt am 29.03.2024, durch:
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