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Informationen zum Dokument  BGE 99 II 104  Materielle Begründung

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Regeste
Sachverhalt
Das Bundesgericht zieht in Erwägung:
1. Die Beklagte beruft sich auf MATTER, Kommentar zum MSchG Art.  ...
2. Die Beklagte ist der Meinung, die Kollektivmarken sicherten de ...
3. Der Kassationshof hat dem hinterlegten Kollektivzeichen einer  ...
4. Wenn die Kollektivmarke von den Mitgliedern der Vereinigung w& ...
5. Das Handelsgericht widerspricht der vom Bundesgericht seit lan ...
6. Die Beklagte bestreitet, dass ihre Marke die Rechte der Kl&aum ...
7. Die Marke SILVA THINS unterscheidet sich nicht genügend v ...
8. Die Firma F. M. Lino Da Silva Lda. liess am 16. Mai 1947 die a ...
9. Zum angeblichen Verstoss der Kollektivmarke der Klägerin  ...

Bearbeitung, zuletzt am 29.04.2024, durch:
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