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Informationen zum Dokument  BGE 98 II 231 - Haftung des Luftfrachtführers  Materielle Begründung

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7. Markierte Gliederung:

Regeste
Sachverhalt
A.
B.
C.
D.
E.
F.
Auszug aus den Erwägungen:
Erwägung 1
1.- a) Die Frage, ob und in welchem Umfange die Schadenersatzford ...
b) Das Handelsgericht betrachtet als Vertragsgegner der Schweizer ...
c) Ob die Klägerin die Legitimation auch aus Ziffer 3 der auf der ...
d) Das Handelsgericht hat offen gelassen, ob die Klägerin die Sch ...
Erwägung 2
2.- Das Abkommen zur Vereinheitlichung von Regeln über die Beförd ...
Erwägung 3
3.- Die Schweiz hat die Haftung des Luftfrachtführers in dem gest ...
Erwägung 4
4.- Art. 22 WA und Art. 9 LTR beschränken die Haftung des Luftfra ...
Erwägung 5
5.- Wie schon unter der Herrschaft der alten Fassungen der Art. 2 ...
Erwägung 6
6.- Es steht verbindlich fest, dass die Beklagte die fünf Pakete  ...
Erwägung 7
7.- Das Handelsgericht stellt fest, dass die Eastern Airlines die ...
Erwägung 8
8.- Was mit den fünf Paketen geschah, nachdem sie am 18. Februar  ...
Erwägung 9
9.- Sollten die fünf Pakete mit dem Kurs 901 des 18. Februar abge ...
Erwägung 10
Erwägung 11
Entscheid:

Bearbeitung, zuletzt am 29.04.2024, durch: DFR-Server
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