VerfassungsgeschichteVerfassungsvergleichVerfassungsrechtRechtsphilosophie
ÜbersichtWho-is-WhoBundesgerichtBundesverfassungsgerichtVolltextsuche...

Informationen zum Dokument  BGE 96 II 65  Materielle Begründung

1. Bearbeitung
    Texterfassung:  [nicht verfügbar]
    Formatierung:  [nicht verfügbar]
    Revision:  [nicht verfügbar]

2. Abruf & Rang

3. Zitiert durch:

4. Zitiert selbst:

5. Besprechungen:

6. Zitiert in Literatur:

    [nicht verfügbar]
7. Markierte Gliederung:

Regeste
5. Die Vorinstanz hat daraus, dass die Ehe bis zur Trennung immerhin 27 Jahre dauerte, geschlossen, dass die Parteien trotz aller Gegensätze viel Gemeinsames verbinde und eine Fortsetzung dieser Ehe schon deshalb nicht unzumutbar sei.

Bearbeitung, zuletzt am 02.05.2024, durch:
© 1994-2024 Das Fallrecht (DFR).