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Informationen zum Dokument  BGE 95 II 43  Materielle Begründung

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Regeste
Sachverhalt
Das Bundesgericht zieht in Erwägung:
1. Es steht fest, dass die vom Beklagten erstellten Unterlagsb&ou ...
2. a) Die Klägerin hält mit der Anschlussberufung daran ...
3. a) Nach den Feststellungen des Obergerichts äusserte sich ...
4. a) Das Obergericht hat die Ersatzpflicht des Unternehmers mit  ...
5. Der Beklagte beantragt mit seinem Eventualbegehren zur Hauptbe ...

Bearbeitung, zuletzt am 28.04.2024, durch:
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