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Informationen zum Dokument  BGE 93 II 135 - Ingenieur HTL  Materielle Begründung

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Regeste
Sachverhalt
Auszug aus den Erwägungen:
1. Das Handelsgericht stellt fest, Mitglieder des klagenden Verba ...
Erwägung 2
2. Das Handelsgericht nimmt ohne nähere Begründung an,  ...
Erwägung 3
3. Zum gleichen Ergebnis führt die Prüfung der von beid ...
a) Art. 46 des Bundesgesetzes über die Berufsbildung bestimm ...
b) Dass dem so ist, beweist auch die Entstehungsgeschichte des Ar ...
c) Die Einwendungen des Klägers vermögen hieran nichts  ...
Entscheid

Bearbeitung, zuletzt am 26.04.2024, durch: Michelle Ammann, A. Tschentscher
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