| 1. Bearbeitung 
 2. Abruf & Rang
    | Texterfassung: | [nicht verfügbar] |  
     | Formatierung: | [nicht verfügbar] |  
     | Revision: | [nicht verfügbar] |  
  
 3. Zitiert durch:
 4. Zitiert selbst:
 5. Besprechungen:
 
 | 6. Zitiert in Literatur: 7. Markierte Gliederung:
  Regeste 
  Sachverhalt 
  Das Bundesgericht zieht in Erwägung: 
  2. Da die Parteien im Kaufvertrag vom 29. Dezember 1961 einen Kau ... 
  3. Die Formnichtigkeit ist jedoch, wie das Bundesgericht in der e ... 
  4. Im vorliegenden Falle ist der Kaufvertrag vom 29. Dezember 196 ... 
  5. Nach Lehre und Rechtsprechung ist die Einrede, die Geltendmach ... 
  6. Die dargelegten Überlegungen führen zum Schlusse, da ... |