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Informationen zum Dokument  BGE 90 II 121  Materielle Begründung

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Regeste
Sachverhalt
Das Bundesgericht zieht in Erwägung:
1. Da die streitigen Wechsel von einer deutschen Firma in der Sch ...
2. Die Schweiz hat das Abkommen vom 7. Juni 1930 über das Ei ...
3. Die Unterschrift des Klägers auf der Rückseite der z ...
4. Die Parteien und die Vorinstanz gehen übereinstimmend dav ...
5. Liegt wegen Nichtbeachtung der vorgeschriebenen Form keine g&u ...

Bearbeitung, zuletzt am 03.05.2024, durch:
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