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Informationen zum Dokument  BGE 89 II 287  Materielle Begründung

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Regeste
Sachverhalt
Das Bundesgericht zieht in Erwägung:
1. Die Vorinstanz hat im Urteil entgegen Art. 51 Abs. 1 lit. a OG ...
2. Gemäss Art. 664 Abs. 1 ZGB stehen die herrenlosen Sachen  ...
3. Nach den Urteilen der kantonalen Instanzen war die streitige B ...
4. Das Bundesgericht kann deshalb nur prüfen, ob seit dem Er ...
5. Zu prüfen bleibt das Eventualbegehren der Klägerin u ...
6. Das Eventualrechtsbegehren der Klägerin müsste ü ...

Bearbeitung, zuletzt am 24.04.2024, durch:
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