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Informationen zum Dokument  BGE 88 II 471  Materielle Begründung

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Regeste
A.- Die Klägerin, die Fadyco Handelsaktiengesellschaft in Basel, stand seit 1955 in Geschäftsbeziehungen mit der Beklagten, der Firma Seybert & Rahier, die in der Bundesrepublik Deutschland eine Fabrik für Maschinen- und Apparatebau betreibt. Die Klägerin kaufte im eigenen Namen und auf eigene Rechnung Erzeugnisse der Beklagten, namentlich Säurepumpen, die sie an Kunden in der Schweiz weiterverkaufte.
1. Da ein Geschäft des internationalen Handelsverkehrs im St ...
2. Die Parteien sind über die Rechtsnatur ihrer vertragliche ...
3. Als Schuldvertrag untersteht der Alleinvertretungsvertrag der  ...

Bearbeitung, zuletzt am 20.04.2024, durch:
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