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Informationen zum Dokument  BGE 88 II 465  Materielle Begründung

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Regeste
Sachverhalt
Das Bundesgericht zieht in Erwägung:
1. Gemäss Art. 4 Abs. 1 der Madrider Übereinkunft betr. ...
2. Da die Zeichen beider Parteien für Waren bestimmt sind, d ...
3. Gegen die Verwechselbarkeit soll nach der Ansicht des Beklagte ...
4. Der Beklagte wendet ein, die Unterscheidbarkeit der beiden Mar ...
5. Der Beklagte wendet sich weiter gegen die Feststellung der Vor ...
6. Der Beklagte behauptet schliesslich, der angefochtene Entschei ...

Bearbeitung, zuletzt am 24.04.2024, durch:
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