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Informationen zum Dokument  BGE 88 II 364  Materielle Begründung

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Regeste
1. ... Die Klägerin (die Firma Neuchemie) macht geltend, die Annahme des Obergerichts Nidwalden, dass Basel der Empfangs- und Prüfungsort der gelieferten Ware (1000 kg Novalgin) gewesen und die Mängelrüge verspätet erhoben worden sei, verstosse gegen Art. 201 OR.
2. Nach Art. 201 OR soll der Käufer, sobald es nach dem &uum ...
3. Für den Entscheid über die Rechtzeitigkeit der von d ...
4. Eine ausdrückliche Abmachung des Inhalts, dass die Ware e ...
5. Es fragt sich weiter, ob daraus, dass das Gesetz bezüglic ...
6. Wird endlich auf den in Erw. 2 dargelegten Zweck der Vorschrif ...
7. Hat somit schon auf Grund der vorstehenden Erwägungen Bas ...
8. Nach dem Gesagten ist somit davon auszugehen, dass die erst na ...

Bearbeitung, zuletzt am 25.04.2024, durch:
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