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Informationen zum Dokument  BGE 88 II 209 - Wirtschaftlicher Zweck I  Materielle Begründung

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7. Markierte Gliederung:

Regeste
Sachverhalt
A.
a)  Fr. 2'000,000.-- für den den Klägerinnen bis zur Klageei ...
b)  Fr. 50'000.-- monatlich ab Klageeinreichung während der  ...
C.
Auszug aus den Erwägungen:
Erwägung 1
Erwägung 2
a) Das Bundesgericht ist im Urteil i.S. FH und UBAH davon ausgega ...
c) Im Urteil i.S. Schweiz. Tabakverband (BGE 62 II 32 ff.) stellt ...
d) Eine Personenverbindung kann nur dann dem Vereinsrecht unterst ...
e) Das Handelsgericht beruft sich auf PREISWERK, SAG 18 55 ff.; R ...
Erwägung 3
Erwägung 1
Erwägung 2
a) Es fehlt nicht nur z.B. ein Hinweis auf die Bestimmungen des V ...
b) Die Bestellung eines aus dem "Präsidenten" und dem "Protokoll- ...
c) Dass die "Konvention" von einer aus den Bussengeldern gespiese ...
d) Geradezu gegen den Willen, dem Eisen-Verband Persönlichkeit zu ...
e) Auch das Kündigungsrecht gemäss § 12 Abs. 1 der "Konvention" w ...
f) Der Wille, dem Eisen-Verband Persönlichkeit zu verleihen, wird ...
Erwägung 3
a) Es wird auch in diesen Bestimmungen weder auf Art. 60 ff. ZGB  ...
b) Dass ein mehrköpfiger "Vorstand" und eine "Generalversammlung" ...
c) Dem Handelsgericht ist nicht beizupflichten, dass der letzte A ...
d) Auch auf § 11 lässt sich die Auffassung, die Z-O sei eine Körp ...
Erwägung 1
Erwägung 2
Erwägung
Entscheid:

Bearbeitung, zuletzt am 25.04.2024, durch: DFR-Server
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