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Informationen zum Dokument  BGE 87 II 137  Materielle Begründung

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Regeste
2. Ob eine Partei beim Vertragsschluss in einem Irrtum befangen gewesen sei, ist entgegen der Meinung des Beklagten gemäss ständiger Rechtsprechung Tatfrage (BGE 81 II 52), weshalb die hierüber vom kantonalen Richter getroffenen Feststellungen das Bundesgericht nach Art. 63 Abs. 2 OG binden.
3. Vom Bundesgericht zu prüfende Rechtsfrage ist dagegen, ob ...
7. a) Die Unverbindlichkeit des Kaufvertrages hat zur Folge, dass ...

Bearbeitung, zuletzt am 26.04.2024, durch:
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