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Informationen zum Dokument  BGE 85 II 474  Materielle Begründung

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Regeste
Sachverhalt
Das Bundesgericht zieht in Erwägung:
1. Die "Rechtsfrage", deren Gutheissung der Kläger in der Be ...
2. Unter dem Vorbehalt abweichender rechtsgeschäftlicher Ano ...
3. Der Vertrag vom 8. Juli 1957, in dessen Abschluss der Klä ...
4. Mit dieser Feststellung ist jedoch der Streit noch nicht entsc ...
5. Hat der Abschluss des Baurechtsvertrags vom 8. Juli 1957 demna ...
6. Durch die Vormerkung im Grundbuch hat das Vorkaufsrecht gem&au ...

Bearbeitung, zuletzt am 30.04.2024, durch:
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