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Informationen zum Dokument  BGE 85 II 382  Materielle Begründung

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Regeste
Sachverhalt
Das Bundesgericht zieht in Erwägung:
1. Den Lidlohn von Fr. 4000.-- haben die kantonalen Gerichte dem  ...
2. Die Forderung von Fr. 1273.25, die der Kläger gegenü ...
3. Den Antrag des Klägers auf Anordnung der Versteigerung de ...
4. Die Herabsetzung des Lidlohnanspruchs des Beklagten Josef Z&uu ...

Bearbeitung, zuletzt am 05.05.2024, durch:
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