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Informationen zum Dokument  BGE 84 II 579  Materielle Begründung

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Regeste
Sachverhalt
Das Bundesgericht zieht in Erwägung:
1. Das Verhalten im wirtschaftlichen Wettbewerb ist unlauter, wen ...
2. Nicht jede Massnahme, die zur Verwechslung von Waren verschied ...
3. a) Das Handelsgericht glaubt, die Klägerin habe den rein  ...
4. Der Richter kann die obsiegende Partei auf ihr Begehren erm&au ...

Bearbeitung, zuletzt am 03.05.2024, durch:
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