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Informationen zum Dokument  BGE 84 II 149  Materielle Begründung

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Regeste
Die Klägerin beharrt auf der Einrede des nichterfüllten Vertrages (Art. 82 OR) und will die Auffassung des Handelsgerichts, dass sie schon vor dem Prozesse hätte erhoben werden müssen, um berücksichtigt werden zu können, nicht gelten lassen.

Bearbeitung, zuletzt am 26.04.2024, durch:
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