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Informationen zum Dokument  BGE 82 II 308  Materielle Begründung

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Regeste
Sachverhalt
Das Bundesgericht zieht in Erwägung:
1. Der Kläger leitet seinen Schadenersatz- und Genugtuungsan ...
2. Die Ansprüche aus unerlaubter Handlung setzen die Widerre ...
3. Die Schadenersatzklage aus Art. 41 OR setzt ein Verschulden de ...
4. Das Begehren des Klägers um Ersatz des durch die Verdr&au ...
5. Auch über den Genugtuungsanspruch gemäss Art. 49 OR  ...
6. Dem Rechtsbegehren 1 halten die Beklagten entgegen, die Festst ...
7. Der Kläger will sich nicht damit abfinden, dass das Oberg ...
8. Das Obergericht hat offen gelassen, ob die Lithographia Zü ...

Bearbeitung, zuletzt am 26.04.2024, durch:
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