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Informationen zum Dokument  BGE 82 II 231  Materielle Begründung

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Regeste
Sachverhalt
Das Bundesgericht zieht in Erwägung:
1. Die angefochtenen Marken der Beklagten sind für gleichart ...
2. Die Klägerin verneint die hinlängliche Verschiedenhe ...
3. Ob das zutrifft, hängt in erster Linie vom Klang der vorl ...

Bearbeitung, zuletzt am 29.03.2024, durch:
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