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Informationen zum Dokument  BGE 81 II 544  Materielle Begründung

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Regeste
Zu entscheiden ist einzig die Frage, ob der Beklagte als Geschäftsführer und Vertreter der Bryner & Co. GmbH. durch blossen Mehrheitsbeschluss der Gesellschafter abberufen werden konnte oder ob der Entzug seiner Geschäftsführungsbefugnis nur aus wichtigen Gründen möglich war.

Bearbeitung, zuletzt am 27.04.2024, durch:
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