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Informationen zum Dokument  BGE 81 II 520  Materielle Begründung

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Regeste
Sachverhalt
Das Bundesgericht zieht in Erwägung:
2. Das erstinstanzliche Urteil hat die Haftung des Beklagten in s ...
3. Das Obergericht hat in der Unterzeichnung der Darlehensvertr&a ...
4. Ist nach dem Gesagten die Verpflichtung des Beklagten keine B& ...
5. a) Die Vorinstanzen haben der Klägerin 14% Zins der Darle ...

Bearbeitung, zuletzt am 18.04.2024, durch:
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