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Informationen zum Dokument  BGE 81 II 512  Materielle Begründung

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Regeste
Sachverhalt
Das Bundesgericht zieht in Erwägung:
1. Die Klägerin hat durch den Hund des Beklagten eine Kö ...
2. Gemäss Art. 46 OR gibt Körperverletzung dem Verletzt ...
3. Gemäss Art. 43 Abs. 1 OR sind Art und Grösse des Ers ...
4. Der volle Ersatz aber ist vom Obergericht mit Fr. 7000.-- nich ...
5. Hat die unerlaubte Handlung eine Körperverletzung zur Fol ...
6. Der Beklagte beanstandet den ab 14. Februar 1953 zugesprochene ...

Bearbeitung, zuletzt am 29.04.2024, durch:
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