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Informationen zum Dokument  BGE 81 II 413  Materielle Begründung

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Regeste
Sachverhalt
Das Bundesgericht zieht in Erwägung:
1. Entgegen Art. 51 lit. a OG ist in der Klage nicht angegeben un ...
2. Mit der Behauptung, dass der Streit über die Gültigk ...
3. Es ist unbestritten, dass beim Abschluss des streitigen Ehever ...
4. In materieller Hinsicht zieht der Kläger angesichts der h ...
5. Der Kläger wendet gegen die Gültigkeit des streitige ...
6. Da der Ehevertrag nach alledem noch gültig ist und der Kl ...

Bearbeitung, zuletzt am 27.04.2024, durch:
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