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Informationen zum Dokument  BGE 81 II 391  Materielle Begründung

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Regeste
Sachverhalt
Das Bundesgericht zieht in Erwägung:
1. Da nach Art. 43 Abs. 1 OG das Bundesgericht über die mate ...
2. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichts unterstellt das int ...
3. Nicht beizupflichten ist dem Handelsgerichte dagegen darin, da ...
4. Der vorliegende Fall ist somit nach italienischem Recht zu beu ...

Bearbeitung, zuletzt am 29.04.2024, durch:
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