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Informationen zum Dokument  BGE 81 II 319  Materielle Begründung

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Regeste
Sachverhalt
Das Bundesgericht zieht in Erwägung:
1. Der angefochtene Entscheid ist ein letztinstanzlicher kantonal ...
2. Nimmt man an, dass der schweizerisch-badische Staatsvertrag vo ...
3. Der Wohnsitz einer Person befindet sich gemäss Art. 23 Ab ...
5. Es steht ausser Zweifel, dass der Vertrag von 1856 in seinen e ...
6. H. MÜLLER nimmt an, die internationalprivatrechtlichen Be ...
7. Die Beschwerdeführerin macht vor Bundesgericht mit Recht  ...
8. Eine ausdrückliche Erneuerung des Vertrages von 1856, d.h ...
9. Die erbrechtlichen Bestimmungen des Staatsvertrags von 1856 ha ...

Bearbeitung, zuletzt am 25.04.2024, durch:
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