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Informationen zum Dokument  BGE 80 II 102  Materielle Begründung

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Regeste
Sachverhalt
Das Bundesgericht zieht in Erwägung:
1. Dass er der Klägerin als schuldloser Ehegattin eine Entsc ...
2. Die Klägerin hat ein ausgeprägtes Interesse, mit den ...
3. Die in Frage stehende Sachleistung ist nicht deshalb unzul&aum ...

Bearbeitung, zuletzt am 29.04.2024, durch:
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